Der Schutz des Kindeswohls ist in verschiedenen gesetzlichen Vorschriften geregelt, unter anderem:
- § 1627 BGB – Eltern sind verpflichtet, ihre elterliche Sorge zum Wohl des Kindes auszuüben
- § 1666 BGB – gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls
- § 8a SGB VIII – Verpflichtung von Fachkräften, bei Anzeichen einer Kindeswohlgefährdung zu handeln
- Artikel 6 Grundgesetz – Pflege und Erziehung der Kinder als Recht und Pflicht der Eltern sowie staatliches Wächteramt
Als Rechtsanwältin berate und vertrete ich Sie umfassend in allen Fragen bezüglich des Sorgerechts und setze Ihre Interessen stets mit klarem Blick auf das Kindeswohl. konsequent durch.