Familienrecht mit Augenmaß
SCHEIDUNG
Eine Ehe kann geschieden werden, wenn die Ehegatten mindestens ein Jahr getrennt leben und beide der Scheidung zustimmen. Dieses sogenannte Trennungsjahr soll den Ehepartnern Zeit geben, ihre Entscheidung zu überdenken.
Der Scheidungsantrag muss beim Familiengericht gestellt werden.
Anwaltszwang im Scheidungsverfahren
Für den Scheidungsantrag besteht Anwaltszwang. Das bedeutet, dass der Antrag auf Scheidung nur durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt beim Gericht eingereicht werden kann (§ 114 Abs. 1 FamFG).
Der andere Ehepartner benötigt hingegen nicht zwingend einen eigenen Anwalt, wenn er der Scheidung lediglich zustimmt.
Wichtiger Hinweis zur Beratung
Im Familienrecht darf eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt immer nur einen Ehepartner beraten und vertreten. Eine gleichzeitige Beratung beider Parteien ist aufgrund möglicher Interessenkonflikte rechtlich nicht zulässig.
Ich berate Sie zu allen Fragen rund um Trennung und Scheidung und unterstütze Sie bei der Einleitung des Scheidungsverfahrens.
UNTERHALT
Unterhalt im Familienrecht
Unterhaltsfragen gehören zu den zentralen Themen im Familienrecht. Sie sind häufig mit erheblichen finanziellen und persönlichen Auswirkungen verbunden. Je nach familiärer Situation kommen unterschiedliche Formen des Unterhalts in Betracht.
Kindesunterhalt
Der Kindesunterhalt dient der finanziellen Versorgung minderjähriger und volljähriger Kinder.
Entgegen einer verbreiteten Annahme endet die Unterhaltspflicht nicht automatisch mit der Volljährigkeit eines Kindes. Mit Eintritt der Volljährigkeit ändern sich jedoch die rechtlichen Voraussetzungen – insbesondere hinsichtlich der Haftungsanteile der Eltern und der Berechnung des Unterhalts.
Ehegattenunterhalt
Der Ehegattenunterhalt betrifft die Unterhaltsansprüche zwischen Ehepartnern.
Während der Trennung besteht in der Regel ein Anspruch auf Trennungsunterhalt.
Nach der rechtskräftigen Scheidung kann unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen nachehelicher Unterhalt geschuldet sein.
Kontaktieren Sie mich, wenn Sie Fragen zum Kindes- oder Ehegattenunterhalt haben oder eine rechtliche Beratung im Familienrecht wünschen.
Sorgerecht und Kindeswohl
In Deutschland wird die elterliche Sorge bei verheirateten Eltern grundsätzlich gemeinsam von beiden Elternteilen ausgeübt.
Sind die Eltern nicht verheiratet, kann eine gemeinsame elterliche Sorge durch eine entsprechende Sorgeerklärung begründet werden.
