Eine Ergänzungspflegschaft wird durch das Familiengericht angeordnet, wenn Eltern ihr minderjähriges Kind in einzelnen rechtlichen Angelegenheiten nicht vertreten können. Dies kann zum Beispiel bei Vermögensfragen, medizinischen Entscheidungen oder in gerichtlichen Verfahren der Fall sein. Die Ergänzungspflegerin oder der Ergänzungspfleger übernimmt dann die gesetzliche Vertretung in den konkret festgelegten Aufgabenbereichen.
Als Rechtsanwältin berate und vertrete ich Eltern, Angehörige und Beteiligte umfassend im Bereich der Ergänzungspflegschaft. Ich unterstütze Sie bei der Antragstellung, begleite Sie im familiengerichtlichen Verfahren und helfe bei der rechtssicheren Klärung von Rechten und Pflichten. Dabei stehen eine verständliche Beratung, eine zügige Bearbeitung sowie das Wohl des Kindes stets im Mittelpunkt.